Der DHV lässt am 19.3.2020 mit sofortiger Wirkung alle vom DHV erteilten Geländeerlaubnisse in Deutschland bis auf Weiteres ruhen. Ab sofort dürfen somit keine Starts und Landungen mit Gleitschirm und Drachen in Deutschland durchgeführt. Diese Anordnung schließt auch die Vereinsgelände Lindenberg und Schauinsland ein.

Auszug aus der Bekanntmachung:

„In Anbetracht der Tatsachen ordnet der DHV gem. § 29 LuftVG (Luftaufsicht) an, dass bis auf Weiteres alle vom DHV erteilten Geländeerlaubnisse nach § 25 LuftVG ruhen. Ab sofort dürfen somit keine Starts und Landungen mit Gleitschirm und Drachen in Deutschland durchgeführt werden. Das Flugverbot betrifft auch die § 6 LuftVG Genehmigungen der Luftämter der Länder, sofern dort ausschließlich motorloser Hängegleiter- und Gleitsegelflugbetrieb durchgeführt wird (z.B. Brauneck, Wallberg, Kandel).“

Der gesamte Text samt Begründung kann hier gelesen werden: https://www.dhv.de/newsdetails/article/aktuelle-informationen-zur-corona-lage/

Der Eintrag des DHV wird fortlaufend aktualisiert. Wichtige Änderungen werden wir euch schnellstmöglich kommunizieren.

edited: 2020-03-21 (Kai Flogaus)