Quelle: NfL 2022-1-2591 und NfL 2022-1-2596

Aus NFL 2022-1-2591: Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen anlässlich des 125. Zionistenkongresses.

Auszug: Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich
des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.

betroffener Radius: 25NM um Basel herum.

„Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend angeordneten Flugbeschränkungen werden nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt.“

Betroffen sind die Fluggebiete Hochblauen, Münstertal, Wiesental und Schauinsland.