COVID-19
Verhaltensregeln zum Flugbetrieb
Der Flugbetrieb unterliegt den folgenden Auflagen:
Maßgeblich ist die aktuelle Corona-Verordnungen des Landes Baden-Würtemberg, die aktuellen Vorstandsbeschlüsse zum Flug- und Geländebetrieb sowie die Geländeordnung
Hygiene
Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind bei An- und Abreise, am Start- und am Landeplatz zu beachten
- 2 Meter Abstand und Keine Gruppen bilden
- Auf Handhygiene achten
- Bei Erkältungssymptomen nicht ins Fluggebiet
- +Bei Erster Hilfe: Mund- und Nasenschutz und Einmal-Handschuhe tragen
Vorbehalt
Veränderungen der Gesetzesgrundlage durch die CoronaVO des Landes und die Regelungen zum Flugbetrieb auf gsccolibri.de müssen von jedem Piloten tagesaktuell geprüft werden. Außerdem ist die Geländeordnung zu beachten.
Stand: 2021-09-13