Wir haben in den vergangenen Tagen fest gestellt, dass einige Pilotinnen und Piloten ihre Flüge vom Schauinsland nicht oder mit einigen Tagen Verzögerung melden bzw. im DHV-XC einstellen. Das gefährdet unseren Flugbetrieb.

Wir sind laut  Corona Verordnung des Landes Baden-Würtemberg bzw. im speziellen laut Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) dazu verpflichtet die Daten der „Nutzer“ unserer Gelände zum Zweck der Kontaktverfolgung für vier Wochen zu erfassen. Bekommen wir diese Daten nicht müssen wir dem „Nutzer“ die Nutzung untersagen. Es handelt sich also nicht um eine optionale Maßnahme sondern um eine verpflichtende:

(4)     Die Betreiberin oder der Betreiber hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Nutzerinnen und Nutzern zu erheben und zu speichern, sofern die Daten nicht bereits vorliegen:

1. Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers,
2. Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und
3. Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.

Die Nutzerinnen und Nutzer dürfen die Einrichtung im Sinne des Absatzes 1 nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1 der Betreiberin oder dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind von der Betreiberin oder dem Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

Wir wollen diesen Prozess für alle so einfach und unkompliziert wie möglich machen und akzeptieren daher das öffentliche Einstellen des Fluges im DHV-XC als Meldung oder, für jene die ihre Flüge nicht veröffentlichen wollen, eine Meldung mit den Daten per Email.

Die per Email eingereichten Flüge können bei Bedarf nur durch Mitglieder des Vorstands eingesehen werden und werden nach spätestens vier Wochen gelöscht. Die im DHV-XC eingereichten Flüge unterliegen auch dessen Datenschutzbestimungen.

Aus unserer Sicht ist dass ein vertretbarer Aufwand. Die meisten Pilotinnen und Piloten stellen ohnehin alle Flüge auf dem DHV-XC ein und eine entsprechende Email ist einfach noch per Smartphone vom Landeplatz aus abgesetzt.


Wir bitten euch diese Regelung sorgfältig zu berücksichtigen und die Flugmeldungen immer, vollständig und zeitnah einzureichen.